Arzthaftungsrecht |
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Ärztliche und zahnärztliche Fehler können jeden treffen. Dies liegt - das sei ausdrücklich betont - nicht daran, dass Ärzte mehr Fehler machen als andere Menschen. Es liegt daran, dass ärztliche Fehler regelmäßig weitreichendere Auswirkungen haben als die Fehler anderer Berufsgruppen. Eine falsche Behandlung, eine Operation, die man bei hinreichender Aufklärung nicht hätte durchführen lassen - all dies führt oft zu Schäden, die das Leben des Patienten auf Dauer verändern. Wenn einem so etwas widerfährt, entstehen oft erhebliche finanzielle Lasten aus Verdienstausfall, Zuzahlungen, Fahrtkosten u.v.m. Auch steht dem Geschädigten - wie Opfern anderer, z.B. unfallbedinger Verletzungen - Schmerzensgeld als Entschädigung für die erlittenen Schmerzen und Leiden zu. Dessen Höhe richtet sich nach den entstandenen Schäden, aber auch nach Umfang, Dauer und Intensität von Schmerzen und sonstigen Folgeschäden. Grundsätzlich steht dem Geschädigten auch der Ersatz zukünftiger Schäden zu, d.h. es kann vom Arzt bzw. von dessen Haftpflichtversicherung verlangt werden, dass diese zusichert, auch für zukünftige Schäden aufzukommen. Hat man den Verdacht, Opfer einer ärztlichen oder zahnärztlichen Fehlbehandlung geworden zu sein, sollte man unverzüglich anwaltlichen Rat einholen, um das weitere Vorgehen abzustimmen. In vielen Fällen ist es hilfreich, sich auch mit seiner Krankenkasse abzustimmen, da diese oft im Rahmen des medizinischen Dienstes selber ärztliche Gutachter beschäftigt. Geht auch die Krankenkasse vom Verdacht auf ärztliche Fehlbehandlung aus, lässt diese oft durch den medizinischen Dienst ein Gutachten erstellen. Wenn Sie mich beauftragen, für Sie wegen des Verdachts auf einen ärztlichen Behandlungsfehler tätig zu werden, versuche ich mit Ihnen gemeinsam, das Ausmaß der finanziellen und sonstigen Schäden auszuloten. Bereits vorliegende medizinische Unterlagen werden in die Beratung einbezogen. Noch nicht vorliegende Unterlagen aus der Krankenakte fordere ich an. Als Patient haben Sie ein Recht auf Einsicht in Ihre Krankenunterlagen, im Falle einer vermuteten Fehlbehandlung benötigen Sie die Krankenakte auf jeden Fall. Dann lege ich gemeinsam mit Ihnen den Weg fest, der sinnvoll erscheint, also Einschaltung von Krankenkasse oder Gutachter- und Schlichtungsstelle, außergerichtliche Verhandlungen mit der Gegenseite oder baldige Klage. |