Erbrecht

Das Erbrecht ist ein Bereich des Rechts, mit dem die meisten Menschen im Laufe ihres Lebens konfrontiert werden, sei es bei der Erstellung eines Testamentes oder aber nach dem Tod eines Angehörigen.

Wie errichte ich ein Testament?
Wer etwas zu vererben hat, ist meistens bemüht, seinen Nachlass so zu ordnen, dass möglichst kein Streit entsteht. Grundsätzlich ist die Errichtung eines Testamentes ohne juristische Beratung möglich. Leider werden fast nirgend so viele Fehler gemacht wie bei der Errichtung eines privatschriftlichen Testaments, so dass oftmals nicht nur das vom Erblasser gewünschte Ergebnis nicht eintrifft, sondern oft sogar das genaue Gegenteil des Gewünschten eintrifft. Besondere Tücken birgt in diesem Zusammenhang das Familienrecht. Wer weiß schon, dass der Güterstand der Eheleute Einfluß auf die Erbquote des Überlebenden hat? Um bei der testamentarischen Gestaltung Fehler zu vermeiden, sollte unbedingt anwaltliche Beratung vor Errichtung eines Testamentes in Anspruch genommen werden.

Nach dem Erbfall - die Erbauseinandersetzung
Der Erbe oder die Erben sieht sich in einer emotional belasteten Situation mit einer Vielzahl von rechtlichen Fragen konfrontiert, von deren richtiger Beantwortung nicht selten zukünftige Vermögensverhältnisse abhängen. Insbesondere ist es für die Hinterbliebenen von Bedeutung, festzustellen, wer überhaupt Erbe geworden ist, wer über Konten noch verfügen darf, ob und in welchem Umfang Haftungsbegrenzungen notwendig sind. Bei Eheleuten stellt sich die Frage, welche Bestandteile des in der Regel gemeinsam erworbenen Vermögens dem Verstorbenen und welche dem Überlebenden gehören.
Gar nicht so selten herrscht Unfrieden zwischen den Erben. Oft mißtrauen die Erben, die nicht mit dem Erblasser zusammenlebten, dem Partner des Erblassers und verlangen Unterlagen und Auskunft. In dieser Situation sollte man sich baldmöglichst anwaltlicher Hilfe bedienen, um nicht aus Unkenntnis über die Rechtslage vermeidbare Fehler zu machen. Auch wirkt es oft entlastend, in der ohnehin belasteten Situation nach dem Tod eines Angehörigen sich nicht noch selber mit den rechtlichen Konsequenzen befassen zu müssen.

Was ist ein Pflichtteil und was muß ich tun, um ihn zu erhalten?
Oft werden auch einzelne, an sich erbberechtigte nahe Verwandte vom Erbe ausgeschlossen - Kinder, die eigene Wege gehen, Eheleute, die sich auseinander gelebt haben, Eltern, mit denen man sich überworfen hat. In diesem Fall verlieren diese nicht jeden Anspruch auf das Erbe, der Erbanspruch wandelt sich vielmehr in den Pflichtteilsanspruch um, der die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt. Dieser Pflichtteilsanspruch muß innerhalb bestimmter Fristen gegenüber dem oder den Erben geltend gemacht werden. Ist die Frist versäumt, verfällt auch der Anspruch. Um festzustellen, ob man nach einem Todesfall eines nahen Angehörigen oder Ehegatten, bei dem man durch Testament von der Erbfolge ausgeschlossen ist, pflichtteilsberechtigt ist sowie um eventuelle Ansprüche auch durchzusetzen, empfiehlt sich ebenfalls die Konsultation eines Rechtsanwalts.