Familienrecht

Tipps zum Familienrecht

Tipps zu Betreuungsverfahren und Vorsorgeverfügungen

Rechtlich gesehen, stellt die Ehe vor allem eins dar: einen Vertrag mit weitreichenden Folgen. Solange man - wie geplant - als Ehepaar zusammenlebt, gemeinsam Kinder großzieht und zusammen Eigentum erwirtschaftet, sind die Auswirkungen der vertraglichen Regelungen, die man mit dem Ja-Wort vor dem Standesamt abgeschlossen hat, in der Regel nicht spürbar. Erst beim Scheitern der Ehe wird deutlich, welche Auswirkungen der geschlossene Vertrag hat. Da wird um Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt gestritten, die Vermögensauseinandersetzung bereitet Probleme, der Versorgungsausgleich ist ganz und gar undurchschaubar.

Mit diesen Auswirkungen befasst sich das Familienrecht und damit der Fachanwalt für Familienrecht. Außerdem umfasst das Familienrecht die Bereiche Vaterschaftsfeststellung und Unterhalt nichtehelicher Kinder, Teilbereiche des Rechts der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Lebenspartnerschaftssachen, außerdem Teilbereiche anderer Rechtsgebiete mit familienrechtlichen Bezug, wie z.B. steuerrechtliche Auswirkungen familienrechtlicher Entscheidungen sowie erbrechtliche Auswirkungen ehelicher Vereinbarungen.

Als Fachanwältin für Familienrecht bin ich Ihre Ansprechpartnerin, wenn es Ihnen darum geht, die Auswirkungen der Eheschließung genauer kennen zu lernen und eventuell zu modifizieren. Hierzu muß man wissen, dass weite Teile der Ehewirkungen durch vertragliche Regelungen, die vor oder während der Ehe vereinbart werden können, abänderbar sind.

Anwaltliche Hilfe sollten Sie auf jeden Fall in Anspruch nehmen, wenn sie kurz vor einer Trennung stehen oder aber sich bereits getrennt haben. Auch hier gilt: Informationen über die gesetzlichen Regelungen zu Trennung und Scheidung helfen, die Weichen hinsichtlich der Auseinandersetzung der Ehe richtig zu stellen. Viele Fehler, die unmittelbar nach der Trennung gemacht werden, lassen sich später nur mühsam oder gar nicht mehr korrigieren. Auch dient die Information beider Eheleute über Rechte und Pflichten in der Trennungszeit und nach der Scheidung oft der Befriedung des ehelichen Schlachtfeldes, da nur informierte Eheleute zu vernünftigen einverständlichen Regelungen in der Lage sind.

Gleichzeitig dient die rechtzeitige Beauftragung eines Rechtsanwalts auch der Durchsetzung Ihrer Rechte, die ansonsten möglicherweise später nicht mehr oder nur noch eingeschränkt geltend gemacht werden. Dies gilt insbesondere im Unterhaltsrecht. Wer hier zu spät reagiert, verschenkt oft bares Geld.
Für viele Bereiche des Familienrechts gilt ohnehin Anwaltszwang. Dies bedeutet, dass Sie die meisten gerichtlichen familienrechtlichen Verfahren nicht ohne anwaltlichen Beistand durchführen können.

Da das Familienrecht zwar dem Zivilrecht zugehörig ist, im einzelnen aber eine Fülle von Spezialregelungen maßgeblich sind, sollten Sie besonders darauf achten, einen anwaltlichen Vertreter Ihrer Interessen zu wählen, der sich in diesem Gebiet auskennt. Fachanwälte für Familienrecht bieten aufgrund der umfangreichen theoretischen Weiterbildung sowie des Nachweises umfangreicher praktischer Erfahrungen die Gewähr für kompetente Wahrnehmung Ihrer Interessen.

Sie können von mir als Fachanwältin für Familienrecht umfangreiche und einzelfallbezogene Beratung, sowie interessengerechte und zügige Wahrnehmung Ihrer Interessen erwarten. Besonderen Wert lege auf die gründliche Besprechung Ihrer Interessen und Vorstellungen im Rahmen der ehelichen Auseinandersetzung, um eine möglichst umfassende Lösung für Sie zu finden.