Fragen und Antworten |
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Wozu brauche ich einen Anwalt / Wann sollte ich zum Anwalt gehen?In vielen Situationen ist anwaltlicher Rat und anwaltliche Vertretung sinnvoll und notwendig. Einen Anwalt sollte man sinnvollerweise bereits aufsuchen, sobald sich ein Problem zeigt, das rechtliche Relevanz besitzt - z.B. bei Forderungen Dritter, die als nicht berechtigt empfunden werden, bei dem Verdacht auf ärztliche Fehlbehandlung, bei Abmahnungen oder Kündigungen des Arbeitgebers. In vielen Fällen laufen Fristen, die unbedingt beachtet werden müssen, um die eigenen Ansprüche nicht zu verlieren. Gerade im Familienrecht ist anwaltliche Beratung bereits beim Auftreten ernsthafter Probleme sinnvoll. Wer erst zum Anwalt geht, wenn ein Schreiben des gegnerischen Anwalts ins Haus flattert, hat oft schon wesentliche Weichenstellungen verpasst. Wenn Sie mit einem rechtlichen Problem konfrontiert sind, ist es für Sie von größter Bedeutung, die Rechtslage zu kennen. Sorgfältige Beratung hilft viele Rechtsstreitigkeiten vermeiden. Der Beratung am Beginn eines Mandats kommt deshalb größte Bedeutung zu. Ich nehme mir Zeit für Sie und Ihr Problem und bespreche mit Ihnen die Rechtslage. Vor allem aber sehe ich es als meine Aufgabe, in den Grenzen der rechtlichen Gegebenheiten das bestmögliche Resultat für Sie zu erzielen. Anwaltliche Tätigkeit ist gestaltende Beratung, die nicht vorrangig auf prozessuale Auseinandersetzung zielt. Sofern die Auseinandersetzung außergerichtlich zu Ihrer Zufriedenheit erledigt werden kann, strebe ich diesen Weg an. Man sollte jedoch auch den Prozess nicht scheuen. Oft ist eine streitige Auseinandersetzung unvermeidbar. Letztendlich führt eine gerichtliche Auseinandersetzung zur Klärung der Rechtslage. Oft sind auch Fristen zu beachten, so dass nach einem bestimmten Zeitpunkt Ansprüche nicht mehr durchgesetzt werden können. Für die gerichtliche Auseinandersetzung gilt mehr nach als für die außergerichtliche Streitbeilegung: anwaltliche Hilfe ist unverzichtbar, will man nicht aus Unwissenheit Ansprüche verlieren. Ich bereite Ihre gerichtlichen Auseinandersetzungen vor, führe die Korrespondenz mit Gericht, Gegner und Rechtsschutzversicherung, vertrete Sie vor Gericht und bei Beweisaufnahmen und wickle eventuell notwendige Zwangsvollstreckungen nach Beendigung des eigentlichen Prozesses ab. Ich vertrete Sie an allen Gerichten des Rhein-Main Gebietes einschließlich des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main. Für Rechtsstreitigkeiten außerhalb des Rhein-Main Gebietes übernehme ich die schriftliche Vorbereitung, auf Wunsch reise ich auch zu den Verhandlungsterminen an. Was kostet es, wenn ich den Anwalt beauftrage, für mich tätig zu werden?Die Kosten der Beauftragung eines Anwalts richten sich normalerweise nach den gesetzlichen Gebühren, d.h. nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung. In allgemeinen Zivilsachen, Familiensachen und Arbeitsrecht richten sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert, d.h. nach dem Wert des Gegenstandes oder der Angelegenheit, um die gestritten wird. Wird z.B. von einer getrennt lebenden Ehefrau Unterhalt gegen ihren Ehemann geltend gemacht, ist der Gegenstandswert der Jahreswert des geforderten Unterhalts. Wird um eine Zahlung von 2.000 Euro gestritten, stellt diese Betrag den Gegenstandswert dar. Hieraus errechnen sich die Gebühren, die dem Anwalt zustehen. Die voraussichtlichen Kosten einer Streitigkeit kann ich normalerweise im Rahmen der Erstberatung abschätzen, so dass sie einen Anhaltspunkt haben, was eine rechtliche Auseinandersetzung kosten wird. Was kostet es, wenn ich nur eine anwaltliche Beratung benötige?Die Kosten der Beratung richten sich grundsätzlich ebenfalls nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit, d.h. für Angelegenheiten mit niedrigem Gegenstandswert fallen auch geringere Beratungskosten an. Für die Erstberatung (also die erste Beratung in einer Angelegenheit bei einem Anwalt) sind die Gebühren der Höhe nach begrenzt. Bei der Erstberatung dürfen die Anwaltsgebühren 180 Euro zuzüglich evtl. Auslagenpauschale von 20 Euro zuzüglich MwSt. nicht übersteigen. Bei Angelegenheiten von geringerem Umfang kann unter Umständen die Vereinbarung einer Beratungspauschale sinnvoll sein. Deren Höhe kann auch unterhalb der Erstberatungsgebühr liegen und richtet sich nach dem voraussichtlichen Aufwand der Beratung. Sprechen Sie mich einfach darauf an! Wichtig ist es zu wissen, dass die Beratungskosten auf die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren angerechnet werden, wenn Sie mich nach der Beratung mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. Ich bin rechtsschutzversichert. Übernimmt die Versicherung die Kosten?Die Rechtsschutzversicherung tritt bei vielen, aber nicht bei allen rechtlichen Auseinandersetzungen ein. Welche Rechtsstreitigkeiten übernommen werden, hängt von dem Vertrag ab, den Sie geschlossen haben. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine telefonische Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung. Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, empfiehlt es sich immer, die Unterlagen zur Erstberatung bei mir mitzubringen. Wenn die Versicherung eintritt, erledige ich die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung. Was ist Prozesskostenhilfe und wie kann ich sie erhalten?Prozesskostenhilfe bedeutet, dass Ihre Prozesskosten (d.h. die Kosten Ihres Anwalts sowie die Gerichtskosten, nicht aber bei Unterliegen die Kosten des gegnerischen Anwalts) vom Staat getragen werden. Damit soll sichergestellt werden, dass niemand aus finanziellen Gründen auf die Verfolgung seiner Ansprüche verzichten muß. Wenn Sie nach dem Prozess zu Geld kommen, müssen Sie die Kosten unter bestimmten Umständen zurückzahlen. Prozesskostenhilfe können Sie erhalten, wenn Sie einen Prozess führen wollen, der aussichtsreich erscheint, die Kosten hierfür jedoch nicht aufbringen können. Der Anspruch muß bei dem zuständigen Gericht gestellt werden. Ob Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, entscheidet sich nach ihrem Einkommen und ihren Belastungen. Die Vorausetzungen der Prozesskostenhilfe kläre ich mit Ihnen im Rahmen der Erstberatung. Prozesskostenhilfe erhalten Sie - wie der Name schon sagt - nur für die gerichtliche Auseinandersetzung, nicht für die Beratung oder die außergerichtliche anwaltliche Vertretung. Wenn Sie eine Beratung oder eine außergerichtliche anwaltliche Vertretung benötigen und keine ausreichenden Einkünfte haben, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Beratungshilfe. Hierzu müssen Sie bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht vorsprechen und ihr Einkommen offen legen sowie die Notwendigkeit anwaltlicher Beratung begründen. Sofern die Voraussetzungen vorliegen, erhalten Sie sodann einen Beratungsschein, der sie berechtigt, einen Anwalt Ihrer Wahl aufzusuchen. Dort fallen für Sie dann lediglich noch Kosten in Höhe von 10 Euro an. |