Schlichtung |
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Die Gütestelle der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main hat mich zur Schlichterin bestellt. Ich bin damit befähigt, außergerichtliche Streitschlichtung in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen durchzuführen. Nach dem Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung besteht bei bestimmten Streitfällen die Pflicht, vor Einreichung einer Klage am Amtsgericht ein Schlichtungsverfahren zu durchlaufen. Vorgeschrieben ist das Schlichtungsverfahren bei nachfolgenden Streitigkeiten, sofern beide Parteien im gleichen Landgerichtsbezirk wohnen oder ihren Firmensitz haben. Ohne vorherige Schlichtung wird die Klage als unzulässig abgewiesen.
Die Schlichtungen müssen vor anerkannten Gütestellen nach dem Gesetz zur Regelung außergerichtlicher Streitschlichtung durchgeführt werden. Die Rechtsanwaltskammer ist anerkannte Gütestelle nach dem Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung. Diese schult wiederum Rechtsanwälte in den Verfahrensfragen, aber insbesondere auch in besonderen Verhandlungs- und Mediationstechniken zur Durchführung der Schlichtungen. Rechtsanwälte sind aufgrund ihrer Kenntnisse und Erfahrungen besonders geeignet, an außergerichtlicher Streitschlichtung mitzuwirken. Die für die Gütestelle der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main tätigen Schlichter und Schlichterinnen erkennt man an dem obigen Logo. Wollen Sie ein Schlichtungsverfahren in Gang setzen, so können Sie sich das Antragsformular herunterladen und den Antrag direkt bei mir stellen. Ich leite dann das Verfahren ein. Die Verfahrenskosten betragen 100 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer und Ladungskosten. Einigen Sie sich mit der Gegenseite im Schlichtungsverfahren, ist die Angelegenheit damit beendet. Bleibt die Schlichtung erfolglos, kann anschließend Klage bei Gericht eingereicht werden. |