Verkehrsunfallrecht

Das Verkehrsunfallrecht umfasst das gesamte Recht im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall. Regelmäßig fallen beim Verkehrsunfall ordnungswidrigkeitenrechtliche und strafrechtliche Probleme sowie zivilrechtliche Probleme an. Das Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht wird berührt, wenn wegen Verstößen gegen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung oder des Strafrechts Bußgelder verhängt werden oder sogar Strafverfahren eingeleitet werden. Sämtliche Ansprüche auf Ersatz des Fahrzeug- und Personenschadens gehören zum Bereich des Zivilrechts.

Worauf muß ich nach einem Verkehrsunfall achten?
Gerade bei Verkehrsunfällen empfiehlt es sich, möglichst bald einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat vorgeworfen wird, benötigen Sie ohnehin in den meisten Fällen anwaltlichen Beistand. Auf jeden Fall gilt: Schweigen ist Gold - keinesfalls soll man Angaben zum Tatvorwurf machen. Ansonsten kann es geschehen, daß man sich unbeabsichtigt selber belastet. Ich fordere für Sie die Ermittlungsakte an, sodann lege ich gemeinsam mit Ihnen die beste Strategie fest, um die erhobenen Vorwürfe abzuwehren.

Was steht mir nach einem Unfall als Schadensersatz zu?
Aber auch mit der Geltendmachung Ihrer eigenen Schadensersatzansprüche sollten Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, um nicht Ansprüche zu verschenken, die Ihnen zustehen. Nach einem Unfall steht Ihnen Ersatz ihres Fahrzeugschadens, eventueller Abschleppkosten, An- und Abmeldekosten und vieles mehr zu. Sind Sie bei dem Unfall verletzt worden, haben Sie Anspruch auf Ersatz der Heilbehandlungskosten, soweit diese nicht Ihre Krankenkasse trägt, auf Ersatz von Verdienstausfall und auf Schmerzensgeld. Auch für Hausfrauen und -männer kann ein fiktiver Verdienstausfall geltend gemacht werden. Nicht vergessen sollte man die Fahrtkosten, auch von Angehörigen, die bei schweren Verletzungen unter Umständen hohe Beträge ausmachen. Ihr Anwalt führt die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung, macht Ihre Ansprüche geltend, kümmert sich um die zeitnahe Regulierung ihrer Schäden und erhebt - wenn nötig - Klage.
Oft ist es jedoch so, dass alle Unfallbeteiligten den Unfall teilweise mitverschuldet haben. Dann werden Verschuldensquoten gebildet und jeder erhält von der gegnerischen Haftpflichtversicherung seinen Schaden nur in Höhe der Quote des gegnerischen Verschuldens ersetzt. Auch hier ist die Einschaltung eines Anwalts meistens sehr sinnvoll. Zum einen muß die Verschuldensquote erst ermittelt werden. Hierbei sind sämtliche Umstände des Unfalls zu berücksichtigen. Zum anderen hält die außergerichtlich von der Haftpflichtversicherung angesetzte Quote oft einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand, so dass oft Klageerhebung sinnvoll ist.

Und was ist mit dem Schaden des Unfallgegners?
Nicht zuständig sind Sie dagegen für die Regulierung des gegnerischen Unfallschadens. Dies ist allein Sache Ihrer Haftpflichtversicherung. Sie müssen den Unfall aber auf jeden Fall bei Ihrer KfZ-Haftpflicht schriftlich melden (die Frist beträgt 1 Woche ab Unfall). Sind Sie der Ansicht, dass Sie den Unfall nicht verschuldet haben, sollten Sie das deutlich machen und eventuelle Zeugen benennen. Über die Regulierung entscheidet aber letztendlich ihre Haftpflichtversicherung, nicht Sie.