Häufige Fragen

Was kostet die anwaltliche Vertretung?

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Die gesetzlichen Gebühren bemessen sich nach dem Gegenstandswert, also dem wirtschaftlichen Wert Ihrer Angelegenheit.

Die voraussichtlichen Kosten erläutere ich Ihnen gerne anhand Ihres konkreten Falles im Erstgespräch. Oftmals ist Rechtsrat übrigens gar nicht so teuer, wie Sie vielleicht denken.

Was kostet ein Beratungsgespräch?

Die Kosten einer Erstberatung sind gesetzlich auf maximal 190 Euro zuzüglich 20 Euro Auslagenpauschale (jeweils zzgl. MwSt.) begrenzt.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt nicht bei allen rechtlichen Auseinandersetzungen die Kosten. Welche Rechtsstreitigkeiten versichert sind, hängt von Ihrem konkreten Vertrag ab.

Bringen Sie Ihre Versicherungsunterlagen zum Erstgespräch mit. Sofern die Versicherung Deckung gewährt, übernehme ich die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Was ist, wenn ich mir einen Anwalt nicht leisten kann?

Prozesskostenhilfe: Damit soll sichergestellt werden, dass niemand aus finanziellen Gründen auf die Verfolgung seiner Ansprüche verzichten muss. Der Staat übernimmt Ihre Anwalts- und Gerichtskosten, wenn Ihr Vorhaben hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und Sie die Kosten nicht aufbringen können.

Ob Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, richtet sich nach Ihrem Einkommen und Ihren Belastungen. Im Erstgespräch kläre ich die Voraussetzungen mit Ihnen und stelle den Antrag beim zuständigen Gericht.

Beratungshilfe: Wenn Sie eine Beratung oder außergerichtliche anwaltliche Vertretung benötigen und keine ausreichenden Einkünfte haben, können Sie beim für Sie zuständigen Amtsgericht einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe beantragen.

Weitere Fragen?

Ich berate Sie gerne persönlich.

Kontakt aufnehmen