Schwerpunkte

Einen Rechtsanwalt, der alle Bereiche des Rechts – vom Ausländerrecht bis zum Zahnarztrecht – gleich gut beherrscht, gibt es nicht. Ein Anwalt, der das von sich behauptet, arbeitet nicht seriös. Fachkundigen Rat und kompetente Unterstützung bei Ihren rechtlichen Problemen können Sie nur von dem Anwalt erlangen, der sich in dem entsprechenden Gebiet gut auskennt. Für bestimmte Gebiete – wie das Familienrecht – hat die Rechtsanwaltskammer Fachanwaltschaften eingerichtet. Als Fachanwalt zugelassen wird nur, wer besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrung konkret nachweist und sich regelmäßig in dem Gebiet fortbildet.

Aber auch in den übrigen Rechtsgebieten gibt es Rechtsanwälte, die umfangreiche Spezialkenntnisse durch praktische Erfahrung und Fortbildung erlangt haben. Grundsätzlich empfiehlt es sich deshalb immer, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der besondere Kenntnisse für ihr konkretes Problem besitzt.
Um Ihre fachkundige Beratung und Vertretung zu gewährleisten, habe ich mich auf einige Rechtsgebiete
spezialisiert. Meine Kanzlei ist überwiegend tätig im Bereich des allgemeinen Zivilrechts mit fachspezifischen Schwerpunkten in den Gebieten Verkehrsunfallrecht einschließlich Ordungswidrigkeitenrecht, Arzthaftungsrecht, allgemeines Vertragsrecht sowie Arbeitsrecht. In diesen Gebieten verfüge ich über besondere Kenntnisse und umfangreiche praktische Erfahrung.

Als Fachanwältin für Familienrecht verfüge ich über nachgewiesene besondere theoretische und praktische Kenntnisse in allen Bereichen des Familien- und Erbrechts.

In diesen Bereichen können Sie sich darauf verlassen, umfassend und kompetent durch mich beraten und vertreten zu werden.